Donnerstag, März 27, 2025
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Kein Urheberrecht auf KI-Bilder?

Bekommt man das Urheberrecht an Bildern, die man per KI generiert hat? Ein tschechisches Gericht hat gerade einen Fall entschieden, bei dem es um ein Bild ging, das mit Dall-E generiert wurde. Die Antwort des Gerichts: Kein Schutz für KI-Bilder – jedenfalls nicht dieses…

Das entscheidende Kriterium für die Entscheidung des Gerichts:

Handelt es sich beim Schöpfer des Werks um eine natürliche Person?

Da das deutsche Urheberrecht ähnliche Maßstäbe für die Definition des Urheberrechts anlegt, ist diese Entscheidung in einem anderen EU Staat auch hierzulande relevant.

Im konkreten Fall hatte eine Firma durch Dall-E ein Bild generieren lassen und auf der eigenen Website verwendet. Eine andere Firma (interessanterweise eine Anwaltskanzlei) kopierte das Bild und setzte dieses auf der eigenen Homepage ein und wurde verklagt.

Die Klage wurde jetzt zurückgewiesen, da Dall-E als Urheber keine natürliche Person ist. Insofern könnte nur ein kreativer Prompt ggf. für einen rechtlichen Schutz sorgen – interessant wird also die Frage, wie die Kriterien für die notwendige Schöpfu8ngshöhe eines Prompts aussehen könnte.

Im konkreten Fall lautete er lt. Quellen:

Erstelle eine visuelle Darstellung zweier Parteien, die einen Geschäftsvertrag in einem formellen Rahmen unterzeichnen, beispielsweise in einem Konferenzraum oder im Büro einer Anwaltskanzlei in Prag.

Dass das nicht als „Kunstwerk“ gewertet wird, ist nachvollziehbar.

Aber was ist mit aufwändigen Prompts, mühsam aufgebauten Style References und Nachbearbeitung mit Inpainting? Mit Bildern welche mit mehreren Bildgeneratoren erstellt werden? Mit generierten Bildern, für die als Vorlage eigene Fotos genutzt wurden? Hier werden sicher über kurz oder lang Streitfälle entstehen, die es den Gerichten nicht so einfachen machen, dem Prompter (oder Gestalter? Urheber?) eines KI Bilds die Schöpfungshöhe abzusprechen.

Die rechtliche Bewertung von KI-generierten Bildern und deren Urheberschaft ist eine komplexe Angelegenheit. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte zukünftig mit „kreativen“ Prompts und Nachbearbeitungen umgehen werden. Infrage steht dabei die Schöpfungshöhe und ob diese ausreichend ist, um urheberrechtlichen Schutz zu gewähren. Es wird spannend sein zu sehen, wie die Kriterien für die notwendige Schöpfungshöhe eines Prompts definiert werden. Möglicherweise werden hier in Zukunft Streitfälle entstehen, die eine klare Zuordnung des Urheberrechts erschweren.

Keine Kunst?

Weitere Fragen zum Urheberrecht an KI Bildern

Urheberrechtsverstoß durch KI Trainingsdaten?

Weitere Rechtsfragen, die uns noch intensiv beschäftigen werden, betreffen die Trainingsdaten, mit denen die Modelle von Stable Diffusion, Midjourney und Open AI trainiert wurden. Handelt es sich dabei um ein Urheberrechtsverstoß? Wurden die Rechte von Fotografen und Künstlern verletzt, deren Werke genutzt wurden?

Nutzungsbedingungen: Lieber genau lesen

Wer seine KI-Werke kommerziell nutzen will, sollte zudem die Nutzungsbedingungen der KI Tools genau studieren, mit denen die Bilder generiert wurden.

Midjourney ist auf den ersten Blick sehr klar und großzügig:

You own all Assets You create with the Services to the fullest extent possible under applicable law.

Midjourney Nutzungsbedingungen

Sie sind Eigentümer aller Werte, die Sie mit den Diensten erstellen, und zwar in dem nach geltendem Recht größtmöglichen Umfang.

Die Ausnahmen sind nachvollziehbar und transparent, z.B. müssen Firmen mit mehr als 1 Mio Jahresumsatz mindestens eine Pro oder Mega Mitgliedschaft haben, Rechte an hochskalierten Bildern bleiben beim Rechteinhaber des Originals.

Im nächsten Absatz sichert sich Midjourney aber nicht-exklusive, aber unbefristete Nutzungsrechte an den generierten Bildern:

Durch die Nutzung der Dienste gewähren Sie Midjourney, seinen Nachfolgern und Abtretungsempfängern eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, unterlizenzierbare, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung von Text- und Bildvorgaben, die Sie in die Dienste eingeben, sowie von Inhalten, die Sie über die Dienste produzieren. Diese Lizenz gilt über die Beendigung dieser Vereinbarung durch eine beliebige Partei, aus welchem Grund auch immer.

Midjourney Ansinnen ist nachvollziehbar: Der Softwareanbieter möchte die generierten Bilder auf der eigenen Website anzeigen können. Aber als kommerzieller Anwender ergeben sich gravierende Nachteile: Diese Regelung macht es z.B. unmöglich, als Urheber alle Rechte exklusiv an einen Auftraggeber oder Rechteverwerter zu verkaufen.

Ausblick Urheberrechte an KI-Bildern

Die letzten Jahre haben schon gezeigt, dass sich das aktuelle Urheberrecht (Deutschland und EU) enorm schwer damit tut, mit der technologischen Entwicklung und den entsprechenden Konsequenzen mitzuhalten. Die Debatten und Kämpfe um das Leistungsschutzrecht und die EU-Urheberrechtsreform mit drohenden Upload-Filtern haben gezeigt, mit welch harten Bandagen Rechteinhaber wie Verlage und Filmstudios kämpfen.

Ähnliche Konflikte drohen rund um KI-Bilder: Der Markt wird riesig und die entsprechenden Nutzungsrechte samt Lizenzgebühren werden hart umkämpft sein.

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Andreas Jürgensen
Andreas Jürgensenhttps://www.ai-imagelab.de
Andreas ist Jahrgang 1966, in Schleswig-Holstein aufgewachsen und mittlerweile gut assimilierter Rheinländer – seit er zum Studium als Fotoingenieur nach Köln zog. Seit über 20 Jahren betreibt er zahlreiche Diskussionsforen rund um diverse Fotomarken.
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