Dienstag, Juni 24, 2025
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EU AI Act – Kennzeichnungspflicht für KI Bilder

Ob Midjourney, Flux, Ideogram oder GPT Imaging – KI-generierte Bilder sind mittlerweile fester Bestandteil moderner Kreativprozesse – und rücken jetzt stärker in den Fokus der Gesetzgebung: Ab 2026 schreibt der EU AI Act klare Regeln für die Kennzeichnung und Dokumentation von Inhalten vor, die mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt wurden. Betroffen sind nicht nur reine KI-Bilder, sondern jeglicher Inhalt, der mit Hilfe von KI Tools generiert oder bearbeitet wurde.

Wir erklären in diesem Artikel…

  • Die grundsätzliche Bedeutung des EU AI Acts rund um KI Bilder
  • Wie du deine Bilder in Zukunft kennzeichnen musst
  • Wie du deine Workflows anpassen solltest und
  • Warum du jetzt mit Vorbereitungen starten solltest

Bedeutung des EU AI Acts

Für Kreative, Agenturen und Marken bedeutet das: Wer weiterhin frei gestalten möchte, sollte sich frühzeitig mit den kommenden Pflichten vertraut machen – und schon jetzt erste Prozesse etablieren. Denn künftig wird nicht nur erwartet, dass KI-Inhalte transparent gekennzeichnet sind, sondern auch, dass deren Entstehung technisch und organisatorisch nachvollziehbar dokumentiert wird.

Wir haben für euch einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen, Empfehlungen zur Umsetzung zusammengestellt.

Was kommt 2026 auf uns zu?

Der EU AI Act ist bereits seit 2024 in Kraft. Einige Pflichten – etwa zu Schulungen – greifen bereits früher, die Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten gelten jedoch ab 2026. Was bislang kaum geregelt war, wird damit zur verbindlichen Anforderung:

Wer Bilder mit Hilfe von KI erstellt, bearbeitet oder veröffentlicht, muss dies künftig klar kennzeichnen und nachvollziehbar dokumentieren.

Das betrifft nicht nur große Tech-Unternehmen oder Medienhäuser – sondern ausdrücklich auch Fotografen, Kreative, Agenturen und Marken, die Inhalte öffentlich publizieren.

Wen betrifft die Pflicht?

Die Regelung gilt grundsätzlich für alle, die KI-gestützte Bildinhalte innerhalb des EU-Raums veröffentlichen – unabhängig davon, ob die Inhalte rein digital, gedruckt oder über soziale Netzwerke verbreitet werden. Konkret betroffen sind unter anderem:

  • Fotografen und Bildbearbeiter, die KI in ihren Workflows einsetzen
  • Designer und Kreativagenturen, die visuelle Assets mit KI erzeugen oder bearbeiten
  • Unternehmen, die KI-generierte Bilder in ihrer Kommunikation, Werbung oder Produktdarstellung nutzen
  • Medienhäuser und Redaktionen, die KI-Bildmaterial veröffentlichen oder verbreiten

Auch wer Inhalte z. B. als Freelancer im Auftrag Dritter produziert, wird künftig nachweisen müssen, wie und mit welchen Werkzeugen Künstliche Intelligenz zum Einsatz kam.

Wo und wie gilt die Kennzeichnungspflicht?

Die Pflicht betrifft alle Veröffentlichungsformen gleichermaßen:

  • Printmedien: Deutlicher Hinweis im Layout (z. B. „KI-generiertes Motiv“)
  • Social Media: Kennzeichnung durch Symbol oder Text, z. B. bei Instagram, TikTok, YouTube
  • Websites & digitale Plattformen: Sichtbarer Hinweis im direkten Bildkontext oder im Umfeld der Darstellung (z. B. als Textblock oder Icon)

Obwohl die Pflicht formal erst 2026 in Kraft tritt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um interne Prozesse zur Kennzeichnung und Dokumentation vorzubereiten.

Was muss konkret dokumentiert werden?

Die Dokumentationspflicht für KI-generierte Bilder wird ab 2026 verbindlich – und sie verlangt weit mehr als einen bloßen Hinweis auf die Nutzung künstlicher Intelligenz. Ziel der Gesetzgebung ist es, die Entstehung visueller Inhalte transparent und nachvollziehbar zu machen. Damit soll verhindert werden, dass KI-Bilder unbemerkt mit realen Fotografien oder Illustrationen verwechselt werden – insbesondere in journalistischen, werblichen oder unternehmerischen Kontexten.

Folgende Informationen müssen künftig erfasst und – je nach Anwendungsfall – auch bereitgestellt werden:

Pflichtangaben im Überblick

WasWarum
Prompt (Textbefehl)Zur Nachvollziehbarkeit, wie das Bild entstanden ist
KI-Modell & VersionZ. B. „Midjourney v7“, „Flux Dev“, – wichtig für technische Kontextualisierung
Stilreferenz / AusgangsmaterialInsbesondere bei Composites oder überarbeiteten Vorlagen
Lizenzstatus von ReferenzenGilt z. B. für Stockmaterial, Kunstzitate oder fremde Fotografien
Weitere Tools und BearbeitungenZ. B. Photoshop, Magnific, Topaz AI
Rechteprüfung (empfohlen)Um Verletzungen von Markenrechten oder Recht am eigenen Bild vorzubeugen
Erstellungs- und VeröffentlichungsdatumFür eine lückenlose Zeitleiste und rechtliche Absicherung
Nutzungsumfang / KontextZ. B. Editorial, Werbung, Website, Social Media

Unsere Empfehlung: Jetzt Workflows etablieren

Um dieser Anforderung gerecht zu werden, empfehlen wir, bereits jetzt strukturierte Workflows zu etablieren, um die Rolle von KI bei der Entstehung von Bildern und Videos zu dokumentieren.

Kennzeichnungspflicht: Sichtbarkeit wird Pflicht

Neben der internen Dokumentation verlangt der EU AI Act auch eine sichtbare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten – direkt im Bildkontext oder zumindest gut erkennbar im Umfeld der Veröffentlichung. Dies zielt darauf ab, Betrachtern eine bewusste Einordnung zu ermöglichen: Was ist mit Hilfe künstlicher Intelligenz entstanden – und was nicht?

Je nach Medium und Plattform gelten unterschiedliche Anforderungen an Ort, Form und Technik der Kennzeichnung. Klar ist: Die Kennzeichnung muss für Menschen sichtbar und für Maschinen lesbar sein – und sie darf nicht versteckt oder verschleiert werden.

Printmedien: Klarer Hinweis im Layout

In gedruckten Publikationen – etwa in Magazinen, Katalogen, Flyern oder Verpackungen – soll die Kennzeichnung direkt im Layout erfolgen, z.B. mit einem Hinweis wie:

„KI-generiertes Bild“

Eine einheitliche Lösung in Form eines klar erkennbaren Logos mit einer kurzen Legende ist derzeit in Entwicklung.

Social Media: Tools vorhanden – werden aber kaum genutzt

Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube bieten bereits jetzt Möglichkeiten zur Kennzeichnung KI-basierter Inhalte – etwa als Tag oder in den Metadaten. Diese Funktionen sind aktuell noch freiwillig, sollen aber spätestens ab 2026 verpflichtend aktiviert werden.

Bis zur endgültigen Klärung der konkreten Pflichten – etwa für KI-gestützte Optimierungen – ist mit weiteren Diskussionen zu rechnen, was deklariert werden muss:

  • Komplett per KI generierte Inhalte
  • Neu generierte Teilinhalte oder entfernte Bestandteile
  • KI Bildoptimierung (Skalierung, Schärfung und Rauschentfernung)

Ein Risiko besteht darin, dass unklare Definitionen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten. Nicht nur aus diesem Grund empfehlen wir, schon jetzt mit den Hinweisen zu starten:

  • Texthinweise direkt in Postings
  • Symbole in der Bildgestaltung
  • Metadatenfelder aktiv nutzen

Websites: Symbol oder Text im Kontext

Auf Websites, Landingpages oder in digitalen Magazinen muss die Kennzeichnung direkt am Bild oder im unmittelbaren Kontext erfolgen. Dabei sind mehrere Varianten denkbar:

  • Textlicher Hinweis im Bildunterschrift-Stil („Dieses Bild wurde mit KI erstellt“)
  • Permanentes Symbol in der Ecke des Bildes (z. B. KI-Icon)
  • Kontextueller Hinweis im Fließtext oder über ein Mouseover-Element
  • Alternativ: ein eindeutiger Sammelhinweis am Ende des Artikels oder Feeds, sofern klar zugeordnet

Die Rolle von CAI

Der wichtigste Standard zur Umsetzung dieser Anforderungen wird CAI sein, die Content Authentication Initiative – unterstützt von Adobe, Microsoft, Nikon, Leica und weiteren. Ihr Ziel ist es, maschinell überprüfbare Herkunftsnachweise direkt in Bilddateien fälschungssicher einzubetten, die sogenannten Content Credentials.

Diese enthalten z. B.:

  • Angaben zur Bildentstehung (Kamera oder KI Software)
  • Bearbeitungsschritte (z.B. in Photoshop oder Lightroom)
  • Urheberinformationen
  • KI-Hinweise
EU AI Act: CAI Credentials
Screenshot

Ab Ende 2025 soll die vollständige C2PA-Implementierung in Adobe-Produkten (z. B. Photoshop, Lightroom) und auf unterstützten Plattformen möglich sein – ideal für die spätere Kennzeichnungspflicht.

Dokumentations-Workflow: So startest du jetzt

Auch wenn die rechtliche Pflicht zur Dokumentation und Kennzeichnung KI-generierter Bilder erst 2026 greift, kannst (und solltest) du schon jetzt mit dem Aufbau geeigneter Prozesse beginnen. Eine gute Vorbereitung spart später nicht nur Zeit und Stress – sie schafft auch Transparenz, Vertrauen und Rechtssicherheit.

Im Idealfall wird die Dokumentation integraler Bestandteil deines Workflows. Je nach Teamgröße und Projektstruktur stehen dafür unterschiedliche Wege zur Verfügung:

Option 1: Manuelle Dokumentation

Für kleinere Teams oder Einzelpersonen bietet sich ein einfacher, wiederholbarer Ansatz an:

  • Text-Dateien zu jedem finalen Motiv: Prompt, KI-Modell, Bearbeitung, Datum etc. in Klartext
  • Tabellenkalkulationen wie MS Excel / Google Sheets / Notion oder Airtable mit einer festen Feldstruktur

✅ Vorteil: Schnell umsetzbar, keine zusätzlichen Tools notwendig
❌ Nachteil: Viel manueller Aufwand und anfällig für Inkonsistenzen und Fehler

Option 2: IPTC-Metadaten

Programme wie Adobe Lightroom oder Photoshop ermöglichen es, strukturierte Informationen direkt in die Bilddatei einzubetten – etwa über das IPTC-Feld „Anweisungen“ oder „Beschreibung“. Dort lassen sich Angaben wie Prompt, KI-Modell oder Lizenzen dauerhaft hinterlegen.

✅ Vorteil: Metadaten bleiben mit dem Bild verbunden – ideal für Übergabe an Dritte
❌ Nachteil: Nur für bestimmte Dateiformate und Tools einsetzbar

Einige Tools (z.B. Midjourney) schreiben bereits jetzt Informationen wie den Prompt in die EXIF Daten der generierten Bilder. Wir empfehlen, für jedes eingesetzte Tool zu überprüfen, ob Daten zur Generierung und Bearbeitung übernommen, weitergegeben und neu generiert werden.

Option 3: CAI – Zukunftsstandard in Vorbereitung

Die CAI, wie oben beschrieben, bietet mit Content Credentials eine künftige Standardlösung für automatisierte Herkunftsnachweise. Adobe plant die vollständige Integration bis Dezember 2025. Dann sollen u. a. folgende Angaben automatisch eingebettet werden können:

  • Prompt / Entstehungsprozess
  • KI-Modell und Version
  • Bearbeitungsschritte (z. B. Photoshop)
  • Autor bzw. Urheber

✅ Vorteil: Maschinenlesbar, sicher, plattformübergreifend
❌ Nachteil: Noch nicht für alle KI-Programme und Kameras verfügbar

Empfehlung: Einheitliche, skalierbare Struktur entwickeln

Unabhängig vom Tool solltest du dir folgende Fragen stellen:

  • Welche Informationen müssen wir erfassen – und warum?
  • Wo speichern wir diese Daten – und wer ist dafür verantwortlich?
  • Wie stellen wir sicher, dass alle Beteiligten konsistent dokumentieren?

Eine interne Vorlage oder ein zentrales Template kann hier enorm helfen. Auch Dienstleister und Freelancer solltest du frühzeitig zur Einhaltung der Dokumentationsanforderungen verpflichten – etwa über Briefings, Verträge oder Dateivorgaben.

Jetzt handeln, statt später reagieren

2026 mag noch weit entfernt wirken – doch in der Welt der KI ist ein Jahr schnell vergangen. Wer heute Klarheit schafft, bleibt morgen handlungsfähig: Die neuen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten sind nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern ein Ausdruck professioneller Haltung.

Frühzeitige Vorbereitung schützt nicht nur vor Abmahnungen und Vertrauensverlust – sie eröffnet auch echte Chancen: Unternehmen und Kreative, die transparent mit KI umgehen, verschaffen sich Glaubwürdigkeit und Differenzierung in einem zunehmend sensiblen Markt.

Und das Beste: Struktur schafft Freiheit. Wer Prozesse sauber aufsetzt, gewinnt Zeit, Ruhe und Raum für die eigentliche kreative Arbeit.

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Andreas Jürgensen
Andreas Jürgensenhttps://www.ai-imagelab.de
Andreas ist Jahrgang 1966, in Schleswig-Holstein aufgewachsen und mittlerweile gut assimilierter Rheinländer – seit er zum Studium als Fotoingenieur nach Köln zog. Seit über 20 Jahren betreibt er zahlreiche Diskussionsforen rund um diverse Fotomarken.
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4 Kommentare

  1. Guten Tag,

    wie sieht es denn mit KI-Bildern aus, die in Facebook-Gruppen gepostet werden, wo ausschließlich KI-Bilder veröffentlicht werden und der Name der Gruppe schon aussagt, dass es sich nur um KI-Bilder handelt?

    Viele Grüße
    Cornelia Hoffmann

    • Das ist eine gute Frage, gilt ja für unsere Website hier auch. Soweit ich es verstanden habe, gibt es aber keine Ausnahme bzw. würde das ja nur die Kennzeichnungspflicht betreffen. Die Pflicht zur Dokumentation besteht ja so oder so. Wir bleiben aber an dem Thema dran, weil wenn man die Auswirkungen mal für viele Szenarien durchspielt wird es schnell abstrus. Wir recherchieren und berichten.

  2. Danke für die Infos.
    Eigentlich müßte ich dann für jedes Bild, mit dem ich herumspiele, dessen Entstehung bürokratisch in einer DB dokumentieren. damit ich im Fall der Fälle die entsprechenden Infos liefern kann. Damit das kein Einfallstor für Abmahn-Anwälte wird. Das ist eigentlich kaum zu leisten.
    Ich muß mir gut überlegen, ob ich unter diesen Bedingungen weiter mit KI-Bildern arbeiten kann.

    • Genau darüber haben Andreas und ich heute auch gesprochen. Für manche Szenarien wird es schnell ziemlich schräg und kaum leistbar. Wir versuchen das zu klären und werden sicher noch einige Artikel zu dem Thema schreiben.

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